Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der knack-frisch Gruppe – umfassend die nachfolgenden Unternehmen

knack-frisch GmbH
Kunstseidenstraße 2D
01796 Pirna

und

knack-frisch Service GmbH
Kunstseidenstraße 2D
01796 Pirna

und

Kochtopf Colmnitz UG (haftungsbeschränkt)
Gartenweg 4
01774 Klingenberg OT Colmnitz

und

Flinke Pfanne Arnsdorf GmbH
Stolpener Straße 49
01477 Arnsdorf

im Folgenden die „Auftragnehmer“ genannt.

1. Geltungsbereich

Diese Auftragsbedingungen gelten sowohl für Leistungen der Auftragsnehmer und seiner Vertragspartner (Auftraggeber) in der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Auftraggeber ist der Essenteilnehmer selbst oder, falls ein Rahmenversorgungsvertrag mit einer Einrichtung beziehungsweise deren Rechtsträger geschlossenen wurde, der Erziehungsberechtigte / der gesetzliche Vormund der zu versorgenden Person.

Die Essensversorgung wird auf unbestimmte Zeit festgelegt und ist mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Kalendermonates in Textform kündbar. Endet der Versorgungsvertrag zwischen den Auftragnehmern und einer Einrichtung (Kita, Schule, etc.) beziehungsweise deren Rechtsträger, so endet die Essensversorgung ab dem Zeitpunkt der Beendigung automatisch.

Die Auftragnehmer behalten sich die Annahme der Versorgungsvereinbarung vor und können diese ablehnen, wenn zum Beispiel die Lieferadresse die Prüfung auf Machbarkeit nicht besteht, offene Forderungen von Seiten eines Auftragnehmers bestehen oder aber außergewöhnliche Sonderkostformen und ähnliches seitens des Kunden gegenüber den Auftragnehmern angefragt werden.

Die Auftragnehmer stimmen der Anmeldung zur Versorgung durch Übermittlung einer Anmeldebestätigung mit Kundennummer und Passwort zu. Erfolgt eine Registrierung oder Bestellung bei einem der Auftragnehmer, gilt die Anmeldebestätigung als von allen Auftragnehmern erteilt und der Versorgungsvertrag mit allen Auftragnehmern als abgeschlossen.
Erst mit Zugang der Anmeldebestätigung wird der Versorgungsvertrag wirksam.

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Auftragsbedingungen nicht unmittelbar geändert oder ausdrücklich ausgeschlossen worden sind.

2. Leistungsbeschreibungen

Bei Vereinbarung von Dienstleistungen in den jeweiligen Einrichtungen erbringen die Auftragnehmer Leistungen wie folgt:

A) Produktion/ Lieferung

  • Produktion der Speisen
  • Lieferung der Speisen bis zu einem festgelegten Übergangspunkt
  • Bereitstellung von Speisen
  • Ausgabe von Speisen
  • Serviceleistungen
  • Reinigungsleistungen
  • Geschirr- und Besteckgestellung
  • Weitere Leistungen gemäß individueller Vertragsgestaltungen

Die jeweiligen Leistungen können, müssen aber nicht gemeinsam beansprucht werden. Sie werden in jedem Fall von den Auftragnehmern einzeln durchgeführt und sind in sich eigenständige Leistungsbestandteile.

Die Auftraggeber werden durch Rechnungslegung über den tatsächlichen Leistungserbringer hingewiesen.

3. Bestellungen

Für den Bezug der Leistungen ist es erforderlich, sich auf der jeweiligen Internetseite des Auftragnehmers einmalig zu registrieren. Nach der Erstregistrierung erhält der Auftraggeber bei Annahme der Versorgungsvereinbarung mit der Anmeldebestätigung seine Kundennummer sowie die Zugangsdaten für das Online-Bestellsystem. Sollte der Auftraggeber keinen
Internetzugang haben, kann nach Absprache mit dem Auftragnehmer die Erstregistrierung auch schriftlich vorgenommen werden.

Die Bestellung erfolgt wöchentlich oder monatlich unter Angabe der Kundennummer oder unter Verwendung der Zugangsdaten über das Online-Bestellsystem, telefonisch über die Telefonhotline, per Fax oder durch Übergabe des ausgefüllten Speiseplanes.

Zu- und Abbestellungen können werktags bis 7:30 Uhr des Versorgungstages online oder telefonisch vorgenommen werden. Bestellungen bleiben verbindlich, wenn sie nicht spätestens bis 7:30 Uhr des Versorgungstages nachweislich abgemeldet worden sind.

Die Bestellung für Wochenenden und Feiertage sind online oder telefonisch bis zum Arbeitstag zuvor (Montag bis Freitag (außer Feiertage)) 14:00 Uhr möglich. Zu-, Um- und Abbestellungen für Wochenende und Feiertage sind ebenfalls online oder telefonisch am Arbeitstag zuvor (Montag bis Freitag (außer Feiertage)) bis 14:00 Uhr möglich. Danach können Änderungen nicht mehr berücksichtigt werden.

Die bestellten und gelieferten Speisen sind zum Verzehr am Übergabeort vorgesehen. Die Auftragnehmer übernehmen keine Haftung für Speisen, welche nach der erfolgten Übergabe nicht zeitnah verzehrt oder mitgenommen werden. Bei der Belieferung von Einrichtungen erfolgt an einen Auftraggeber ohne gesonderte Genehmigung keine Weitergabe von vollständigen, verzehrfertigen Mahlzeiten oder Komponenten zur Mitnahme.

Falls durch das Angebot von Wahlessen nach der Anmeldung ein Transponder ausgegeben wird, mit dem täglich das bestellte Mittagessen an der Essensausgabe bestätigt und abgeholt werden kann, gilt Folgendes: Bei der Erstausgabe des Transponders werden einmalig 5,00€ brutto als Kaution fällig. Bei Verlust ist der Auftraggeber verpflichtet, den Verlust des Transponders unverzüglich telefonisch oder per E-Mail bei den Auftragnehmern bekanntzugeben und sperren zu lassen. Bei Beschädigung oder Verlust des Transponders wird, unabhängig davon, ob die zu versorgende Person dafür verantwortlich ist, der Kautionsbetrag einbehalten und für die Ausgabe eines Ersatztransponders erneut erhoben (ausgenommen davon sind defekte Geräte). Die Kosten für die Kautionsbeträge werden jeweils mit der nächsten Monatsabbuchung über das erteilte SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Der Bedarf für einen neuen Transponder ist unverzüglich mitzuteilen. Beim Verlassen der Einrichtung / Kündigung oder Ungültigwerden des Versorgungsvertrages, ist der Auftraggeber selbst für die Rückführung des Transponders verantwortlich. Ein Anspruch auf Erstattung der Kaution gegen die Auftragnehmer besteht erst nach Rückführung des Transponders.

Eventuelle Berechtigungen auf Ermäßigung des Essensentgeltes (Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket) sind zwingend nach der Erstregistrierung im Internet in Textform an die Auftragnehmer zu senden. Nicht vorgelegte beziehungsweise ungültige Unterlagen begründen keinen Anspruch auf Ermäßigung des Essenspreises. Eine rückwirkende Verrechnung von Zuschüssen für bereits bestellte Verpflegungen ist nur für den Monat der Einsendung / Abgabe möglich. Ebenso sind den Auftragnehmern Verlängerungen rechtzeitig und unaufgefordert vorzulegen.

4. Preise

Die jeweils gültigen Preise richten sich nach den Preisangaben auf den wöchentlich erscheinenden Speiseplänen. Die Preise für Einrichtungen werden in übergeordneten Rahmenverträgen (Kita, Schule, etc.) festgelegt. Werden Leistungen durch verschiedene Auftragnehmer in Anspruch genommen, werden auf den Speiseplänen zur besseren Übersichtlichkeit nur die Gesamtpreise der Leistungen abgebildet. Sofern sich die Preisvereinbarungen der Auftragnehmer in den Verträgen mit dem Rechtsträger / den Einrichtungen verändern, können Entgelte entsprechend angepasst werden. Werden mit der Einrichtung Änderungen der Kostenbeteiligung vereinbart, werden diese dem Auftraggeber durch die Einrichtung mitgeteilt. Im Falle einer Änderung der Kostenbeteiligung des Auftraggebers hat dieser ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht. Preisanpassungen der Auftragnehmer sind grundsätzlich ohne Vorankündigung möglich, es sei denn, in den Rahmenverträgen ist etwas anderes vereinbart.

5. Zahlung

Die Kassierung der Entgelte kann durch einen Auftragnehmer gesammelt und im Namen aller Auftragnehmer erfolgen. Die Auftraggeber verpflichten sich auf der Rechnung die jeweiligen Leistungserbringer namentlich zu benennen.

Die Abrechnung erfolgt monatsweise zeitlich nachgelagert. Auf den Rechnungen werden die Leistungen der einzelnen Auftragnehmer gesondert dargestellt. Die Rechnung wird per E-Mail oder in Papierform (Porto in Höhe von 2,50€) übergeben.

Die Forderung ist fällig am 3. Arbeitstag nach Bereitstellung der Rechnung.

Die künftigen Forderungen ziehen die Auftragnehmer einzeln oder gesammelt ausschließlich per SEPA-Lastschrift am Fälligkeitstag vom Konto des Auftraggebers unter Verwendung der benannten Gläubiger-Identifikationsnummer DE26ZZZ00000622047 ODER DE05ZZZ00000012101 ODER DE03ZZZ00002878390 und Mandatsreferenz bzw. Kundennummer ein. Der Auftraggeber hat für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Die Kosten, die bei einer nicht ausreichenden Deckung entstehen, trägt der Auftraggeber. Nur im begründeten Einzelfall kann zwischen den Vertragsparteien eine andere Zahlweise vereinbart werden.

Endet der Vertrag gemäß § 1, erlischt nach Ausgleich der letztmaligen Forderungen auch die Einzugsermächtigung beziehungsweise das Lastschriftmandat. Gebühren, die beispielsweise durch Rücklastschriften bei den Auftragnehmern entstehen und die die Auftragnehmer nicht zu vertreten haben, trägt der Verursacher der Rücklastschrift. Eine Zahlung gilt erst mit Eingang auf dem Konto der Auftragnehmer als fristgerecht bewirkt. Berechtigte Guthaben werden beim SEPA-Lastschrifteinzug bereits berücksichtigt. Die fälligen Entgelte sind sorgfältig zu prüfen. Grundlage sind die im Abrechnungszeitraum bestellten Leistungen. Auch nicht abgeholte oder nicht abbestellte Waren werden berechnet, wenn diese bereitgestellt wurden. Einwendungen die Abrechnung betreffend sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach dem jeweiligem Forderungsausgleich in Textform gegenüber den Auftragnehmern zu erheben. Die Unterlassung der rechtzeitigen Erhebung von Einwendungen gegen den jeweiligen Ausgleich gilt als deren Genehmigung.

Der Auftraggeber kommt spätestens dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb der Fälligkeit die Zahlung des jeweiligen Betrages leistet. Dies gilt jedoch nur, wenn auf Folgen in der Mahnung besonders hingewiesen worden ist. Sollte der Auftraggeber nicht innerhalb der in der Mahnung genannten Frist den ausstehenden Betrag zahlen, sind die Auftragnehmer berechtigt, die Essenslieferung und Dienstleistungen auszusetzen. Die Verpflichtung zur Zahlung der ausstehenden Beträge bleibt davon unberührt. Die Erbringung der Leistungen erfolgt erst dann wieder, wenn alle ausstehenden Beträge beglichen sind.

Sofern sich der Auftraggeber mit der Zahlung der Entgelte im Verzug befindet, sind die Auftragnehmer berechtigt, ab der zweiten Mahnung Gebühren (2. Mahnung 5,00 € / 3. Mahnung 10,00 €) zu erheben. Erfolgt die Mahnung durch einen der Auftragnehmer auch in Vertretung für andere Auftragnehmer, fallen die Gebühren nur einmal an.

Änderungen von Adressdaten und Bankverbindung hat der Auftraggeber unter Angabe der Kundennummer unverzüglich den Auftragnehmern mindestens in Textform mitzuteilen. Gegebenenfalls entstehende Kosten als Folge verspäteter Mitteilung trägt der Auftraggeber.

6. Gewährleistung

Für mangelhafte gelieferte Ware leisten die Auftragnehmer entweder kostenlosen Ersatz oder der Auftraggeber wird mit keinem Preis belastet.

Offensichtliche Mängel der Leistung kann der Auftraggeber nur am Tag der Leistungserbringung mindestens in Textform bei den Auftragnehmern geltend machen.

Stand 06/2026

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